Häufige Fragen zur Namensänderung

Änderungsgründe | Kosten

Ich mag meinen Namen nicht. Kann ich einen anderen wählen?

Nein, ganz so einfach geht das leider nicht. Wenn kein besonderer Anlass vorliegt, aufgrund dessen der Name geändert werden kann, wie zum Beispiel bei der Heirat oder der Scheidung, ist eine Änderung des Vor- oder Nachnamens nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich. Diese Bedingungen sind im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen sowie in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen geregelt.

 

 

Dabei geht das Gesetz davon aus, dass ein Interesse der Öffentlichkeit daran besteht, dass Namen Bestand haben und nicht nach belieben gewechselt werden können. Nur wenn Ihr individuelles Interesse auf Namensänderung das öffentliche Interesse auf den Bestand von Namen überwiegt, haben Sie eine Chance, Ihren Vor- oder Nachnamen ändern zu dürfen. 

 

Wenn ihr Antrag einmal abgelehnt wurde, wird es sehr schwierig, die Behörde nachträglich doch noch davon zu überzeugen, dass Ihr Wunsch berechtigt ist. Deshalb sollten Sie mit der Antragstellung einen Anwalt beauftragen.

 

Was sind typische Gründe für eine Namensänderung?

Sowohl für die Änderung des Vornamens als auch des Nachnamens gibt bestimmte Fallgruppen,

in denen Sie gute Karten haben, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird. 

 

Zum einen wenn Sie einen sehr häufig vorkommenden Namen haben, wie beispielsweise die Nachnamen Meier oder Müller. In diesen Fällen fehlt es dem Namen an Unterscheidungskraft. Das ist ein Grund dafür, dass Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.

 

Ein anderer Grund ist, dass Ihr Familienname anstößig oder lächerlich klingt. Wer Fick oder Dümmlich heißt, den Namen eines Serienmörders trägt oder von Beruf Fleischer ist und Metzger heißt, hat gute Chancen seinen Namen ändern zu lassen, wenn er belegen kann, dass er deswegen lächerlich gemacht wird, oder die Öffentlichkeit Anstoß an dem Namen nimmt.

 

Uns ist es zum Beispiel gelungen, den Nachnamen Knoblauch in den Wunschnamen unseres Mandanten ändern zu lassen. Wir konnten das Bezirksamt davon überzeugen konnten, dass dieser Name zu ständigen Hänseleien herausfordert und deshalb eine Namensänderung angebracht war. 

 

Ebenso ist es uns gelungen, den Vornamen Kayan eines Mandanten in Kaya ändern zu lassen. Wir konnten dies damit begründen, dass   dieser Vorname dem türkischen Verb kaya entspricht, was auf türkisch schwimmend oder schwebend bedeutet. Im Zusammenhang mit dem Nachnamen des Mandanten war die Wirkung insgesamt lächerlich, was dem Bezirksamt eingeleuchtet hat.

 

Auch Doppelnamen und sehr lange oder besonders umständliche Familiennamen, relativ leicht ändern.

 

Ich bin geschieden und neu verheiratet. Der Kindesvater und ich haben gemeinsam

das Sorgerecht. Kann mein Kind den neuen Ehenamen bekommen?

Das ist dann möglich, wenn eine Namensänderung unter Berücksichtigung aller Lebensumstände für das

Wohl des Kindes erforderlich ist. Bei der Entscheidung über einen derartigen Antrag ist das Interesse des 

Kindes den Namen der neuen Familie zu tragen gegenüber seinem Interesse an der Aufrechterhaltung der

namenmäßigen Verbindung zum anderen sorgeberechtigten Elternteil und dessen schützenswerte Interes-

sen abzuwägen.

 

Insbesondere, wenn das Kind jünger ist, wenn sich keine persönlichen Beziehungen zum anderen vorgebe-

rechteten Elternteil entwickelt haben, oder wenn in der neuen Familie Halb- oder Stiefgeschwister vorhanden

sind bestehen in solchen Fällen gute Chancen, zu einer Namensänderung zu kommen. Voraussetzung dafür

ist allerdings eine gute und fehlerfreie juristische Argumentation.

 

Was kostet ein Antrag auf Namensänderung?

Zum einen entstehen Gebühren, die das Standesamt erhebt. Der Gebührenrahmen liegt dabei zwischen 2,56 € und 1022,58 €. Die Gebühr bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers. Nach unserer Erfahrung muss ein Normalverdiener mit einer Gebühr um die 100 € rechnen.

 

Unsere Anwaltsgebühren für die Stellung und Begründung des Antrages betragen 595,00 € inklusive Mehrwertsteuer.

 

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